GEBISS
Gebiss:
Erst mal ein paar Daten: Der Welpe hat 28 Zähne, der ausgewachsene Hund 42. Der Zahnwechsel beginnt etwa mit 4 Monaten und sollte dann im Alter von 7 Monaten abgeschlossen sein.
Bisher ging man davon aus, dass ein Hund, dem ein Zahn fehlt, nicht zur Zucht geeignet wäre. Mittlerweile gibt es aber auch Stimmen, die sagen, erst wenn zwei Zähne nebeneinander fehlten, sollte man den Hund aus der Zucht nehmen. Wissenschaftler gehen jetzt sogar noch weiter: Ein fehlender P1, P2, P3 oder P4 sei kein Problem mehr, eher nur ein Schönheitsfehler, und sogar sei das Fehlen aller P1 (!!) schon eher als Anpassung anzusehen, da der Hund diesen Zahn nicht mehr unbedingt brauche. Kurzum: Hat der Hund einen oder zwei fehlende Zähne, macht ihm das meistens nichts aus und dann darf er auch zur Zucht verwendet werden!
Beispielsweise ist es beim FCI bei den Border Collies so, dass bei der Ankörung ein fehlender Zahn vermerkt wird und dieser Hund dann nur mit einem vollzahnigen Partner verpaart werden darf. Auch hier ist es also schon angekommen, dass ein fehlender Zahn im Sinne anderer Vorzüge und Vergrößerung des Genpools nicht zwangsläufig zu einem Zuchtausschluss führen muss.
Fehlende funktionale Zähne (z.B. Fangzahn, Reißzahn oder Schneidezahn) sollten jedoch weiterhin zu einem Zuchtausschluss führen bzw. sollte hier sehr sorgfältig abgewogen werden.
Es kann außerdem schon einmal vorkommen, dass einem Welpen ein Zahn im Milchgebiss fehlt, das spätere Gebiss kann dann aber trotzdem vollständig sein. Bei Hunden, die nicht in die Zucht gehen, bedeutet das also sowieso keine Behinderung im weiteren Leben.
Ebenfalls sollte der Hund ein korrektes Scherengebiss haben. Minimaler Über- oder Unterbiss sind tolerierbar, alles andere ist zuchtausschließend. Ein Aufbiss ist laut aktuellen Erkenntnissen auch zu tolerieren, da Genetiker davon ausgehen, dass auch viele Wölfe diesen haben und wenn etwas nicht überlebensfähig wäre, wäre es ausgerottet in der freien Wildbahn.